Unser Bürgermeisterkandidat
Felix Westpfahl
- verheiratet und 1 Kind
- Hobbies: Posaunenchor, Basketball
- Seit 2008 als Rechtsanwalt tätig
- 2009-2019 zudem Dozent/ Prüfer an der Hochschule für kommunale Verwaltung
- 2013-2024 Syndikusrechtsanwalt u.a. bei BBL Logistik GmbH, Bayern Card GmbH, TUI AG und der Hammer& Brahms GmbH tätig.
- Seit 2025 Geschäftsführer und Gesellschafter bei der TuB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Worpswede tätig; zudem Lehrauftragter an der Internationalen Universität/ Bremen.
Für Worpswede:
Arbeitsplätze
Eine gute und enge Zusammenarbeit mit den bestehenden Unternehmen in der Gemeinde ist essentiell. Als Gemeinde müssen wir Partner für die heimische Wirtschaft sein. Das möchte ich intensivieren.
Das vorhandene Gewerbegebiet (NSJ) besser ausnutzen und andere vorhandene Möglichkeiten wiederbeleben und versuchen besser einzubinden.
Um in der Zukunft wieder attraktiv für Handwerker, Mittelstand und Dienstleister zu werden, bedarf es einer sinnvollen, aber flächenschonenden Entwicklung.
Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der Museen und Ihrer Ideen für ein zukunftsfähiges Dasein. Eine weiterhin gutes, kulturelles Angebot fördert Tourismus und Arbeitsplätze. Zudem ist es das Alleinstellungsmerkmal „Worpswede“ über die Gemeindegrenzen hinaus.
Ferner gilt es, bestehenden Leerstand von Gewerbeimmobilien sinnvoll zu verringern. Hier möchte ich auf die Eigentümer zugehen und nachhaltige Ideen mit diesen zusammen entwickeln.
Wohnraum
Für eine starke Gemeinde bedarf es auch bezahlbaren Wohnraum für alle. Die Lage der Gemeinde Worpswede, u.a. nah an Bremen, ist attraktiv zum Wohnen auf dem Land. Die Gemeinde hat in der jüngeren Vergangenheit u.a. zwei Neubaugebiete (Alte Molkerei & Quartier am Wald) in der Ortschaft Worpswede ausgewiesen und installiert. Hierbei ist die Gemeinde u.a. bei der Familienansiedlung bzgl. qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen (mit flexiblen Öffnungszeiten) und den Schülerzahlen an ihre Grenzen gestoßen.
Zukünftig ist die Ausweisung von Neubaugebieten von Anfang an engmaschig durch die Verwaltung zu betreuen, damit nicht in dieser komplexen Materie entsprechende Spannungen entstehen.
Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde sollten wir aber auch über andere Wege nachdenken, um bestehenden Leerstand zu verringern und die Ortschaften zu stärken.
Demographischer Wandel
Der demographische Wandel betrifft nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Menschen, die sich täglich um unsere Gesundheit kümmern.
Das heißt: längere Wartezeiten, weitere Wege zu medizinischen Einrichtungen und eine zunehmende Belastung für das verbleibende medizinische Personal. Insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern kann das zu einer echten Belastungsprobe werden.
Vorhandene Strukturen
Fachärzte sind ausschließlich mit Distanz und fahren verbunden.
Die Altersstruktur der vorhandenen Ärztinnen und Ärzte ist tendenziell vor dem Ruhestand. Es ist bereits heute schwierig, eine Nachfolge zu finden, obwohl die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Praxisnachfolgerinnen und Praxisnachfolgern sowie Praxisgründerinnen und Praxisgründern im ländlichen Bereich durchaus beachtliche Gründungszuschüsse gewähren.
Die Gesundheitsversorgung steht für die Gemeinde vor großen Herausforderungen. Es ist somit nicht ausschließlich ein Thema für die Bundes- und Landesregierung.
GP-Praxis & MVZ
Ich möchte mich dafür einsetzen, dass die ärztliche Versorgung in unserer Gemeinde zukunftsfähig aufgestellt wird. Moderne Versorgungsmodelle wie z.B. medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Gemeinschaftspraxen (GP) schaffen Synergien und bieten echten Mehrwert für die Menschen in unserer Gemeinde. Dafür braucht es vorausschauenden Lösungen im Dialog mit allen Beteiligten. Hier sind wir als Gemeinde(-verwaltung).
Zum Beispiel können Gemeinden eigene MVZ´s gründen und betreiben und damit u.a. auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen sorgen.
Zusammenarbeit in der Verwaltung
In Niedersachsen ist die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zwischen Landkreisen, Städten und Gemeinden fest verankert, um Aufgaben effizienter zu bewältigen, Kosten zu sparen und bessere Dienstleistungen für Bürger zu bieten, gestützt durch das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Diese Kooperationen reichen von der gemeinsamen Erledigung von Aufgaben (z.B. Schulen, Abwasser, Rettungswesen) bis zur Übertragung von Zuständigkeiten, wobei flexible Formen wie Zweckverbände oder Anstalten genutzt werden, um Ressourcen zu bündeln und strukturelle Probleme zu lösen.
Teilweise wird dieses Seit 11/2025 mit den Sozialabteilungen Worpswede- Lilienthal- Grasberg organisiert. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass weitere Bereiche im Rahmen einer interkommunalen Kooperation erfolgen können; auch um Geld für die Gemeinde einzusparen.
Digitalisierung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein bundesweites Großprojekt zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Das Gesetz verpflichtet alle Behörden zu sukzessive Dienstleistungen mit digital anzubieten. Hier gibt es in der Verwaltung in Worpswede akuten Handlungsbedarf.
Hier gibt es sehr viele weitere Leistungen, bis hin zur Bezahlung über PayPal o.ä., was digitalisiert werden kann, ohne die Menschen dabei zu vergessen, die nicht digital unterwegs sind.
Die Verwaltungsdigitalisierung bietet Einwohnerinnen und Einwohner einen direkten Mehrwert vor Ort und ermöglicht der Gemeindeverwaltung einen effizienteren Personaleinsatz.
Bürgernähe
Ich möchte mich für eine bessere telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung und der Erweiterung von Sprechzeiten aktiv einsetzen. Digitalisierung und Bürgernähe sind kein Widerspruch, sondern können Hand in Hand Verwaltungsprozesse für die Einwohnerinnen und Einwohner verbessern.
Mobiles Arbeiten oder von zu Hause aus Arbeiten ist für eine bürgernahe Verwaltung nicht dienlich und sollte nur ausnahmeweise und vorrübergehend in Anspruch genommen werden können.
Bürgernähe heißt für mich auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch eingeständig und verantwortungsvoll Entscheidungen treffen können und sollen, sofern rechtlich zulässig.
Bürgerdialog & Bürgerentscheid
- Sprechstunden in den Ortschaften
- Bürgerinnen& Bürger Workshops z.B. Gestaltung Parkplatz Bergstr., Verkehrsgestaltung im Ort, u.a.
- Bürgerbegehren gemäß § 32 NKomVG & Bürgerentscheid gemäß §33 NKomVG z.B. Buslinie 640 – wie ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger dazu-